IV.) Wer vergibt die Aufträge
Der Code de Marché Public definiert unter Öffentlichen Auftraggeber entweder den französischen Staat, Staatliche Einrichtungen nicht gewerblicher oder kommerzieller Art (EPIC- Établissement Publics Industriels et Commerciaux; GIP- Groupements d’Intérêt Publics; GIE- Groupements d’Intérêt Économique) oder Gebietskörperschaften und ihre öffentlichen Einrichtungen.Aufgrund des kommerziellen Gedankens fallen Staatsbetriebe wie die SNCF, EDF, HDF, Banque de France oder die RATP nicht unter den Begriff eines Öffentlichen Auftraggebers und damit auch nicht unter den Anwendungsbereich des Code des Marchés Publics. Diese staatlichen Unternehmen unterliegen aber zumindest den europarechtlichen Bestimmungenjeweils ergänzt wurden, in nationales Recht transponiert.
Zum Anfang des Artikels: Französisches Wettbewerbsrecht und öffentliche Ausschreibungen
copyright © 2002-2010 frankreichkontakte.de Stand: Donnerstag, 09.02.2012 11:18
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