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Was kann ich im Ausland von Konsulaten, Polizeistellen, Versicherungen und anderen Hilfen erwarten?
Fälschlicherweise wird „die Botschaft“ oft als jene deutsche Anlaufstelle angesehen, die im Ausland in Notfällen weiterhilft. Das ist ein Irrtum! Die Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland ist nur für die politischen bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Gastland „auf höchster“, also auf „diplomatischer Ebene“ zuständig. Für
Hilfe und
Informationen bzw. für administrative Aufgaben für Deutsche im Ausland sind die
Konsulate zuständig. Pro Gastland gibt es nur eine einzige „Botschaft“, die meistens in der
Hauptstadt des Gastlandes angesiedelt ist. Aber pro Gastland gibt es zahlreiche Konsulatsstellen (Generalkonsulate, Konsulate, Honorar-Konsulate, Vize-Konsulate oder konsularische Außenstellen), die sich in verschiedenen
Regionen des Gastlandes befinden.
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Zum Beispiel: In Spanien gibt Generalkonsulate in Barcelona, Madrid, Malaga, Sevilla und im spanischen Norden, sowie Honorarkonsulate in den Feriengebieten und auf den Inseln. Die sind dann für jene Deutschen zuständig, die sich gerade in der Region der genannten Orte aufhalten. Beispiel Frankreich: In Paris gibt es zwar eine Botschaft, aber ganz in deren Nähe auch ein „Generalkonsulat“ für die Deutschen im Großraum Paris. Wer sich aber fest oder vorübergehend in Marseille oder Bordeaux aufhält, wird sich an die dortigen deutschen Konsulate wenden. So ist das weltweit geregelt. Das Deutsche Außenministerium Berlin hat über 250 deutsche Konsulate – und Kultur-Institute -mit über 2000 MitarbeiterInnen in aller Welt zu betreuen.
Nein! Dreimal Nein! Von einem deutschen Auslandskonsulat bekommen Sie nur in den seltensten Ausnahmefällen etwas Bargeld. Konsulate sind keine
Bank, keine Sparkasse, keine Kreditinstitute und vor allem kein Sozialamt! Die MitarbeiterInnen des Konsulates können Ihnen die
Technik des Konsulates zur Verfügung stellen (z.B.
Telefon, Fax, e-mail), um in der Heimat
Kontakt mit jenen Stellen aufzunehmen, die Ihnen finanziell weiterhelfen können. Zum Beispiel Ihre Bank,
Ihr Automobilclub, Ihre
Familie,
Arbeitgeber, usw. Erst wenn alle Stricke reißen, wenn absolut überhaupt niemand Ihnen weiter helfen oder Geld überweisen kann, liegt es im Ermessen des Konsulates, Ihnen eine Rückreisemöglichkeit auf dem preiswertesten Weg und etwas Zehrgeld zu zahlen. Da dieses Geld aber aus Steuermitteln kommt, handelt es sich nur um ein Darlehen, dass Sie vier
Wochen nach Rückkehr in Deutschland zurück zahlen müssen! Dieser Fall betrifft in der
Regel keine Urlaubs- oder Geschäftsreisenden, da diese in aller Regel über Kreditbriefe, Bank- und
Kreditkarten, Scheckhefte der Automobilclubs, oder zumindest über Familien- oder Arbeitskontakte in Deutschland verfügen. Ein deutsches
Gericht hat geurteilt: „Wer als
Deutscher sich ins Ausland begibt, hat eigenverantwortlich vorzusorgen und den
Ablauf einer
Reise durch eine entsprechende finanzielle und materielle
Absicherung zu verantworten. Dies kann heute mit den modernen Mitteln von Reiseversicherungen oder Bankkarten bzw. durch schnelle internationale Geldüberweisungen gewährleistet werden. Ein deutsches Auslandskonsulat gewährt HILFE ZUR SELBSTHILFE durch den
Rat der Konsulatsmitarbeiter und Bereitstellung der Infrastruktur!“
„Wenn mir aber neben dem Bargeld auch meine Kreditkarte, meine Bankkarte, alle Ausweisdokumente und sogar meine Versicherungspapiere und die Flugtickets abhanden gekommen sind! Da MUSS das Konsulat doch helfen!“
In diesem Fall haben SIE sich zunächst ziemlich dumm verhalten! ALLES ZUSAMMEN kann Ihnen in der Regel nur abhanden kommen, wenn Sie alles zusammen an einer einzigen Stelle aufbewahrt haben! Bitte beachten Sie:
1. NIEMALS alle
Dokumente an einem einzigen
Ort aufbewahren! Das verteilt sich besser auf zwei Personen (Ehepaare oder gemeinsam reisende Personen) und auf mehrere Taschen.
Schecks und Scheckkarten
müssen sogar getrennt aufbewahrt werden!
2. Kluge
Reisende haben von ALLEN Dokumenten je zwei Fotokopien angefertigt! Jeweils eine Kopie bleibt zu Hause (um bei Bedarf abrufbereit zu sein), die zweite Kopie wird mit geführt. Entweder Sie haben dann die Kopie zum Vorweisen auf der Polizeistelle oder dem Konsulat, oder die Kopie wurde Ihnen gestohlen und Sie haben noch die Originaldokumente.
3. Wenn Sie sich im Ausland auf „Nachtbummel“ oder am
Strand befinden, genügt die Fotokopie Ihres Ausweises und die Fotokopie Ihres Führerscheins völlig. Noch zweckmäßiger, wenn Sie sich diese Fotokopien zuvor auf einem Konsulat, einem Bürgermeisteramt oder eine Polizeistelle durch einen amtlichen
Stempel unter Vorlage der Originalpapiere bestätigen lassen.
Schön und gut! Aber wer stellt mir diese verlorenen Originalpapiere denn wieder aus? Doch das Konsulat?! Oder?
Falsch, bzw. nur selten richtig!
Das Konsulat kann unter bestimmten
Voraussetzungen nur den
Reisepass ersetzen oder verlängern. Hierzu werden die heimatlichen Behörden eingeschaltet. Es kann also etwas dauern und kostet Gebühren.
Der
Personalausweis wird nie vom Konsulat, sondern nur von der heimatlichen Meldestelle neu ausgestellt! Zur Aus-, Weiter- oder Heimreise stellt Ihnen das Konsulat einen
Ersatzpass aus, der für sehr begrenzte Zeit (meistens nur die für die Rückreise benötigten Tage) gültig ist. Hierzu werden Ihre
Personalangaben überprüft (z.B.
Fahndungsbuch, deutsche Behörden zu Hause). Sie benötigen Passfotos, die Sie mit sich führen sollten; Automaten gibt es i.d.R. in der Nähe der Konsulate.
Ein Führerschein kann niemals von einem Konsulat sondern nur von den heimatlichen Behörden ausgestellt werden! Bei Führerscheinverlust benötigen Sie für die Rückreise die Kopie Ihres Originalführerscheines, ein polizeiliches Protokoll über den Diebstahl oder Verlust, sowie eine Bestätigung des Konsulates.
Der Verlust von
Bankkarten und
Schecks ist Sache Ihrer Bank! Haben Sie sich die Nummern der
Karte und die Kontaktadresse Ihrer Bank sowie die
Notrufnummer für die Sperrung schon notiert?
Verlorene Reisedokumente oder Flugscheine gehen das Konsulat ebenfalls nichts an. Das ist Sache Ihres Reiseveranstalters, Reisebüros oder Reiseleiters, bzw. der Fluggesellschaft! Wissen Sie bereits, wie Sie diese schnell erreichen können?
Fehlende
Versicherungsunterlagen (
Krankheit,
Unfall, Reiserückholversicherung,
E 111) kann Ihnen das Konsulat nicht beschaffen! Hier sind Ihre jeweiligen privaten oder gesetzlichen
Versicherungen zuständig. Auch hier zeigt sich der
Vorteil von notierten
Kennziffern und von
Fotokopien. Werden diese auf dem Konsulat oder einer Polizeistelle vorgelegt, dauert es oft nur Minuten, bis sie in Deutschland überprüft und die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet sind. Haben Sie aber nichts, weder Kennziffern noch Kopien, sondern nur ein hilfloses Achselzucken zur Verfügung, wird sich der ganze Ablauf um Tage verzögern; wenn überhaupt! Schade um die Urlaubszeit!
Ja was macht denn ein Konsulat überhaupt für Deutsche im Ausland? Es gibt kein Geld, es gibt kaum neue Dokumente, mit was beschäftigen die sich denn dort?
Die MitarbeiterInnen der deutschen Auslandskonsulate haben meistens schwere Tage und verständnislose „Kunden“, dafür aber alle Hände voll Arbeit. Täglich kommen einige Hundert
Menschen und Anfragen ins Konsulat. Dabei geht es nicht nur um Geld, Diebstahl, Verluste oder Dokumente. Die Konsulate nehmen auch standesamtliche Trauungen vor, geben Renten- oder Lebensbescheinigungen aus, sind für Ein-, Aus- und Durchreise-Visa zuständig, kümmern sich um bilaterale Erbschaftsangelegenheiten,
Namensrecht, Geburtsanzeigen; geben den Bürgern des Gastlandes Informationen über Deutschland, kümmern sich um Alte und Gestrandete, betreuen Deutsche in ausländischen Gefängnissen, überführen
Tote oder arbeiten mit den Behörden der Gastländer zusammen (z.B. Hilfsersuchen, Ausweisungen, Auslieferungen, Todesfälle), oder halten Kontakt mit den deutschen Auslands-Pfarrstellen, Goethe-Instituten, Handelskammern im Gastland. Sie geben Informationen (mitunter auch Broschüren und
Adressen) über Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten, über Landesgesetze, über geschäftliche Möglichkeiten, deutschsprachige Ärzte, Anwälte, Übersetzungsdienste oder
Steuerberater, die logischerweise alle kostenpflichtig sind. Sie nehmen deutsche abgelaufene KFZ-Schilder entgegen, machen Krankenbesuche, nehmen Presse-Analysen mit
Zeitungen des Gastlandes vor, und diese Aufzählung hat bestimmt noch nicht alle Aufgabengebiete abgedeckt...
Und wie und wann wendet man sich am besten an ein Konsulat? Die sind doch bestimmt nicht Tag und Nacht erreichbar?
Einige Konsulate haben zwar für Notfälle nachts und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen einen Anrufbeantworter, aber es gibt klare Bürozeiten. Am besten Sie rufen immer erst vorher rechtzeitig an, tragen ruhig, sachlich und konkret Ihr Anliegen vor, fragen mit wem Sie gesprochen haben, welche Dokumente Sie benötigen und wann Sie einen Termin bekommen können! In der Regel sind die Öffnungszeiten vormittags bis etwa 11.30 Uhr. In dringenden Notfällen wird man Ihnen auch nachmittags einen Termin geben. Sowohl an deutschen wie auch an den Feiertagen des Gastlandes ist geschlossen.
Wo kann man noch mehr über deutsche Auslandskonsulate und andere deutsche Auslandsstellen erfahren? Gibt es Adressen aller deutschen Botschaften und Konsulate?
Ja, es gibt Adressen und mehrere Broschüren, z.B. über alle Konsulate weltweit, über alle deutschen Handelskammern und Kultur-Institute weltweit, über das Konsulatsgesetz und Bürgerhilfe, sowie über Arbeitsmöglichkeiten auf Konsulaten in aller Welt. Außerdem Adress-Broschüren über die deutsche
Zusammenarbeit mit den
USA, mit Frankreich,
Italien und Großbritannien. Hier die Adressen:
(Presse-Stelle und Dokumentationen)
D – 10117 Berlin
Telefon: 01888-17-0
Fax: 01888- 173402
e-mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Über die Web-Seite: www.auswaertiges-amt.de
können sie die Adressen und Broschüren online bestellen bzw. herunter laden.
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